CRS verpflichtet Finanzinstitute:
1) Kunden zu identifizieren, für die eines der folgenden CRS-Indizien erscheint:
• Adresse (Post-/Hausanschrift, Postfach oder wohnhaft) in einem CRS-Staat;
• Telefonnummer aus einem CRS-Staat, die die einzige Telefonnummer ist;
• Daueraufträge von ihrem ING-Konto an ein Konto, das in einem CRS-Staat geführt wird;
• Vollmacht für ihr Konto an eine Person mit Anschrift in einem CRS-Staat (Post-/Hausanschrift, Postfach oder wohnhaft)
2) Kunden mit CRS-Indizien zu dokumentieren. Das bedeutet, dass Kunden ein Selbstauskunftsformular unterzeichnen müssen, um Ihre CRS-Steueransässigkeit(en) zu bestätigen.
3) Folgendes ist zu melden:
• die Identitäts- und Identifizierungsinformationen des CRS-Steueransässigen;
• dessen Konten und Kontensaldi;
• die Finanzerträge auf diesen Konten, einschließlich Bruttoerlöse.
Das erste Reporting erfolgte 2017 und bezog sich auf das Jahr 2016.