Was ist der CRS?

Der Common Reporting Standard („CRS“) ist eine von der OECD entwickelte Regelung, mit der steuerliche Transparenz garantiert werden soll und die zu einem internationalen, automatischen Informationsaustausch zwischen CRS-Teilnehmerstaaten führt. Ein CRS-Teilnehmerstaat (oder „CRS-Staat“) ist ein Staat, der sich bereit erklärt hat, den CRS umzusetzen. Eine meldepflichtige Jurisdiktion (oder "CRS-IN-Jurisdiktion") ist ein Staat, an den eine CRS-Berichterstattung erfolgt.

Der CRS wurde auf Ebene der Europäischen Union durch die Richtlinie in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Steuern (Richtlinie 2014/107/EU) umgesetzt. Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern werden durch multilaterale Abkommen, sogenannte „Compentent Authority Agreements“, geregelt

Der CRS schreibt Finanzinstituten vor, Finanzkonten zu melden, die direkt oder indirekt von Kontoinhabern gehalten werden, die in einem CRS-IN-Staat steueransässig sind.

Nähere Informationen finden Sie auf der OECD-Website.

Luxemburg hat als EU-Mitgliedstaat die CRD 2 durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 über den gemeinsamen Meldestandard in luxemburgisches Recht umgesetzt. Demzufolge müssen luxemburgische Finanzinstitute die von ihnen erfassten Informationen der örtlichen Steuerbehörde (Administration des Contributions Directes) melden, welche die Informationen dann an die Steuerbehörden derjenigen Länder weiterleitet, in denen der Kontoinhaber steueransässig ist soweit es sich um eine CRS-IN-Rechtsprechung handelt.

Die CRS-Regelung gilt für alle Finanzinstitute, die in einer Jurisdiktion ansässig sind, die das CRS eingeführt hat, und verpflichtet diese Institute, zu ermitteln, ob ihre Kunden meldepflichtig sind. CRS gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen.

Zum Zwecke der Identifizierung von Steueransässigen in CRS-IN-Teilnehmerstaaten sind Finanzinstitute verpflichtet, Selbstauskünfte von ihren Kontoinhabern einzuholen. Unter anderem müssen die Selbstauskunftsinformationen das Land/die Länder der steuerlichen Ansässigkeit und die Steueridentifikationsnummer beinhalten.

CRS verpflichtet Finanzinstitute:

  1. Die Steueransässigkeit seiner Kunden auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen und insbesondere durch die ordnungsgemäß ausgefüllte (einschließlich der Steueridentifikationsnummer (TIN)) und vom Kunden unterzeichnete Selbstbescheinigung zusammen mit bestätigenden Dokumenten zu identifizieren.
  2. Übermittlung von Informationen über :
  • Die Identität (Name, Vorname, Adresse und Steueridentifikationsnummer (TIN)) und Informationen über die Identifizierung der Person mit steuerlichem Wohnsitz in einer CRS-IN Jurisdiktion
  • Ihr(e) Konto/Konten und den Kontostand am 31. Dezember des übertragenen Jahres.
  • Finanzielle Einkünfte, einschließlich Verkaufserlöse, die im übertragenen Jahr eingenommen wurden.

Für Neukunden ist ING Luxembourg gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen verpflichtet, vom Kunden eine unterschriebene steuerliche Selbstbescheinigung einzuholen, die den steuerlichen Wohnsitz des Kunden sowie seine Steueridentifikationsnummer enthält. Ohne diese Informationen darf ING kein Bankkonto eröffnen.

Für bestehende Kunden die bereits ein Konto haben, kann ING Luxembourg gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Selbstbescheinigung verlangen, die den steuerlichen Wohnsitz und die Steueridentifikationsnummer des Kunden enthält. Demzufolge werden nicht dokumentierte Kontoinhaberinformationen an die zuständigen Steuerbehörden gemeldet.

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