MiFID2 - Richtlinie zu den Märkten für Finanzinstrumente 2

Ziel der Richtlinie zu den Märkten für Finanzinstrumente, auch als „MiFID“ bezeichnet, ist die Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte und die Verbesserung ihrer Transparenz durch die Einführung eines Regulierungssystems für Wertpapierdienstleistungen. Die Stärkung dieser Richtlinie, „MiFID2“, ist seit 3. Januar 2018 in Kraft. MiFID2 bringt Ihnen mehr Transparenz und Schutz bei Ihren Anlageentscheidungen.

In der Praxis bei ING:

  • Wir widmen Ihrer Anlageerfahrung im Rahmen von Wertpapiergeschäften künftig mehr Aufmerksamkeit.
  • Nach jeder Anlageberatung durch Ihren Berater erhalten Sie von uns ein Protokoll, aus dem die in Anbetracht Ihrer persönlichen Situation gemachten Anlagevorschläge sowie Ihr Anlegerprofil hervorgehen.
  • Bei bestimmten komplexeren Finanzprodukten erhalten Sie von uns eine standardisierte Produktinformation (Key Information Document bzw. „KID“), anhand deren Sie ausführlichst über die mit dem beabsichtigten Investment verbundenen Risiken unterrichtet werden.
  • Im Rahmen der diskretionären Depotverwaltung erhalten wir künftig keine Bestandsprovisionen mehr von dritter Seite (Trailer Fees).
  • Die Regeln für den Schutz Ihrer Vermögenswerte wurden gestärkt. Wenn Sie uns beispielsweise mit der Verwaltung Ihres Wertpapierdepots beauftragt haben, so werden wir Sie umgehend benachrichtigen, sobald der Depotwert um mehr als 10% aufgrund von Schwankungen an den Finanzmärkten fällt.

Ihr Kundenberater steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen diese Neuerungen zu erläutern und gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, wie sich neue Horizonte für Ihre Portfolioverwaltung erschließen lassen. 

Entdecken Sie gleichfalls unsere Investmentlösungen.

Falls Sie ein Unternehmen sind, finden Sie hier die Details zur MiFID II-Richtlinie.

MiFID2 in der Praxis

Im Sinne der MiFID II-Vorschriften müssen wir unsere Kunden in drei Kategorien einteilen:

  • „Privatkunden“ (Retail Clients),
  • „Professionelle Kunden“ (Professional Clients,
  • „Geeignete Gegenparteien“ (Eligible Counterparties).

Von dieser Klassifizierung hängt ab, welche Informationen und wie viel Schutz dem Kunden geboten werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über hinlängliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, um bei ihren eigenen Anlageentscheidungen die damit verbundenen Risiken angemessen bewerten zu können.

Dem Kunden wird bei Kontoeröffnung seine Einstufung mitgeteilt. Er hat die Möglichkeit, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine andere Einstufung von der Bank zu verlangen.

Seit dem 3. Januar 2018 sind wir verpflichtet, den Aufsichtsbehörden alle Transaktionen zu melden, die von unseren Kunden über ihre Wertpapierdepots ausgeführt werden. Jeder Kunde verfügt über eine einmalige Kennung.

Die für natürliche Personen genutzte Kennung kann je nach Wohnsitzland des Kunden unterschiedlich sein. In den meisten Fällen ist ING Luxembourg bereits in Besitz dieser Kundenkennung. Hierzu ein paar Beispiele:

  • Italien: Italienische Steuernummer
  • Luxemburg: Nationalität+Name+Vorname+Geburtsdatum
  • Belgien: Nationalregisternummer.

Seit dem 3. Januar 2018 sind wir verpflichtet, den Aufsichtsbehörden alle Transaktionen zu melden, die von unseren Kunden über ihre Wertpapierdepots ausgeführt werden. Jeder Kunde verfügt über eine einmalige Kennung.

Firmenkunden müssen anhand einer eindeutigen internationalen Kennung (Legal Entities Identifier - LEI) identifizierbar sein, wenn sie Finanzmarkttransaktionen durchführen wollen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie Ihrer Bank Ihren LEI mitgeteilt haben müssen, um Wertpapiertransaktionen über ING oder ein anderes europäisches Institut tätigen zu können.  

Wie erhält man einen LEI?

Sollten Sie noch keinen LEI haben, müssen Sie diesen bei einer Vergabestelle beantragen. Die Liste dieser Vergabestellen finden Sie auf www.leiroc.org (Beispiel für die zuständige Vergabestelle in Luxemburg: LuxCSD). Die Beantragung eines LEI ist einfach und dauert nur ein paar Minuten, allerdings ist zu beachten, dass die Zuteilung einer solchen Kennung mehrere Tage oder sogar Wochen dauern kann.

Wichtig: pro Rechtsträger ist jeweils eine Kennung erforderlich.

How do you notify your LEI to ING Luxembourg SA? 

Senden Sie Ihren LEI an folgende E-Mail-Adresse: contactcenter@ing.lu.

Die optimale Ausführung der Orders ist das Verfahren, das es der Bank bei der Ausführung der Kundenorders gestattet, unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren und Kriterien alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Die Ausführungspolitik der ING Luxembourg S.A. („ING“) gilt für professionelle und nicht-professionelle Kunden für die Bearbeitung und Ausführung von Orders zu Wertpapiergeschäften.

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung/Auswahl und Bearbeitung von Aufträgen von ING Luxembourg

> Top 5 execution venues and entities: Analysis & conclusions (EN)

> Top 5 execution venues and entities: Figures (EN)


Die Transparenzzielsetzung der MiFID II-Richtlinie besteht darin, Ihnen einen erleichterten Überblick über sämtliche Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit Ihren Investitionen zu bieten. 

  • Sie erhalten sämtliche Daten, aus denen die mit jeder Börsentransaktion verbundenen direkten und indirekten Kosten hervorgehen (Simulation vor der Übermittlung).
  • Sie erhalten in regelmäßigen Abständen neue Berichte, die alle Kosten zu den von Ihnen gezeichneten Finanzinstrumenten und -dienstleistungen ausweisen (Transaktionskosten, Courtage, Kontoführungs- und Verwaltungsgebühren sowie alle etwaigen Vergütungen, die die Bank von Dritten im Zusammenhang mit Ihren Transaktionen erhalten hat, usw.).
  • Es wird davon ausgegangen, dass diese Vergütungen, Provisionen oder nicht-monetären Vorteile, die die Bank im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung bezahlt oder erhält, die Qualität der dem Kunden erbrachten Dienstleistung verbessern.

Wir empfehlen Ihnen die Lektüre unserer Übersicht zu den Kosten und Gebühren bei Finanzinstrumenten:

Grundsätzlich dürfen bei ING keinerlei geschäftliche Entscheidungen von persönlichen Interessen beeinflusst sein.

ING muss alle vertretbaren Maßnahmen treffen, um Interessenkonflikte zu identifizieren und zu verhindern; sie muss damit gegebenenfalls angemessen umgehen, soweit diese die Interessen ihrer Kunden beeinträchtigen könnten. Die Bank und ihre sämtlichen Mitarbeiter müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um solche Konflikte oder Situationen, die zur Herbeiführung von Interessenkonflikten führen könnten, so weit wie möglich zu auszuschließen.

Beispiele für Interessenkonflikte:

- Ein Mitarbeiter räumt den Geschäftsinteressen der Bank den Vorzug ein, indem er, ungeachtet des Anlegerprofils des Kunden, ein Anlageprodukt der Bank anstelle eines Drittfonds verkauft.

- Die Annahme von Geschenken oder Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen durch ING-Mitarbeiter könnte deren Verhalten beeinflussen, indem beispielsweise einem oder mehreren Kunden eine Vorzugsbehandlung zuteilwürde.

ING hat eine Organisationsstruktur mit zugewiesenen Funktionen und Verantwortlichkeiten zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten geschaffen. Die Bank hat außerdem im Rahmen ihrer Strategie Verfahren sowie Mechanismen eingeführt, um alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung, Identifizierung, Behandlung, Meldung und Kontrolle von Interessenkonflikten ergreifen zu können.

Anreize sind Zuwendugnen oder nicht-monetäre Vorteile jeglicher Art, die die Bank von oder an Dritte oder eine Person, die im Namen eines Dritten handelt, einzig im Zusammenhang mit der Erbringung einer Anlage oder Nebendienstleistung für Kunden, wie z. B. eine nicht unabhängige Beratung oder Durchführung, erhalten hat. Sie unterliegen den in MiFID 2 festgelegten Bedingungen. Alle von der Bank erhaltenen oder an die Bank erbrachten Zahlungen oder Leistungen, die eine Erbringung von Anlage- oder Nebendienstleistungen ermöglichen oder dafür erforderlich sind und die nicht geeignet sind, Widersprüche zu der Pflicht der Bank zu begründen, gemäß den Interessen ihrer Kunden zu handeln (z. B. Depot-, Abrechnungs- und Umtauschgebühren) sind ordnungsgemäße Gebühren und fallen nicht unter die MiFID 2-Anforderungen hinsichtlich Anreize.

Wird eine Zuwendung im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung oder einer Nebendienstleistung für den Kunden gezahlt oder entgegengenommen, stellt die Bank sicher, dass alle laut MiFID 2 genannten Bedingungen jederzeit erfüllt werden. Die Bank akzeptiert lediglich Zuwendungen, die auf eine Verbesserung der Qualität der relevanten Dienstleistung für den Kunden ausgerichtet sind oder als „akzeptable, kleinere nicht-monetäre Vorteile“ im Sinne von MiFID 2 zu qualifizieren sind und keine Beeinträchtigung ihrer Pflicht darstellen, im besten Interesse ihrer Kunden ehrlich, fair und professionell zu handeln. Im Zusammenhang mit ihren diskretionären Dienstleistungen zur Anlageverwaltung erhält und die zahlt die Bank keinerlei monetäre Zuwendungen, und sie akzeptiert diesbezüglich auch keinerlei Formen nicht-monetärer Zuwendungen, mit Ausnahme kleinerer, nicht-monetärer Zuwendungen gemäß den nach MiFID 2 erlassenen Grundsätzen.

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