Weitere Fragen zur PSD2

  Fragen zu den Dienstleistungen anderer Unternehmen im Zusammenhang mit der PSD2

Beim Kontoinformationsdienst können andere Unternehmen auf Ihre Anweisung hin Informationen über Ihr Zahlungskonto bei uns anfordern. Das betrifft Informationen zu Transaktionen und Kontoständen. Diese Informationen können beispielsweise genutzt werden, um eine Gesamtübersicht über Ihre Transaktionsdaten bei allen Banken zusammenzustellen. 

ING gibt diese Informationen nur dann an andere Unternehmen weiter, wenn Sie das jeweilige Unternehmen autorisiert haben. Diese Zustimmung läuft spätestens nach 180 Tagen automatisch ab. Sie erlischt auch, wenn Sie dem Unternehmen, dem Sie Ihre Zustimmung erteilt hatten, diese wieder entziehen.

Wir geben dann Ihre Transaktionsdaten und Ihren Kontostand weiter. Sie erteilen Ihre Zustimmung jeweils für ein Konto: Sie wählen aus, welche Unternehmen Zugriff auf welches Konto erhalten.

Konto- und Transaktionsdaten:

  • Ihre Kontonummer
  • Ihr Name
  • Name des Begünstigten
  • Kontonummer des Begünstigten
  • Verwendungszweck oder Zahlungsreferenz
  • Betrag und Datum der Transaktion

Bevor Sie einem Unternehmen Ihre Zustimmung erteilen, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Sie das Unternehmen tatsächlich kennen und ob es sinnvoll ist, dass es Sie um diese Zustimmung bittet. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Dienstleistung des Unternehmens in Anspruch nehmen möchten, für die es diese Daten benötigt. 

Das Gesetz befasst sich nur mit Zahlungskonten. Es ist daher nicht möglich, Daten zu Sparkonten, Kreditkartenkonten und Anlagekonten an andere Unternehmen weiterzugeben.

Mit seiner Hilfe können Sie über andere Unternehmen als Ihre Bank Zahlungen veranlassen. Sie erteilen jedoch immer selbst die endgültige Genehmigung dazu. Dabei nutzen Sie Ihre übliche Authentifizierungsart. Andere Unternehmen können also nicht ohne Ihre Zustimmung Zahlungen von Ihrem Konto vornehmen.

Durch die Bestätigung der Verfügbarkeit von Geldbeträgen können andere Unternehmen sehen, ob Ihre Kontodeckung für eine Kartenzahlung ausreicht. Das gilt jedoch nur, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu erteilen. ING beantwortet die Frage, ob Ihr Konto eine ausreichende Deckung für die Zahlung aufweist, mit „Ja“ oder „Nein“.

Nein, das ist nicht möglich. Wenn die Genehmigung eines anderen Unternehmens Teil seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wird die Frage nach der ausdrücklichen Zustimmung nicht gestellt.

Lesen Sie auch diese Erklärung über die Weitergabe von Zahlungsdaten an andere Unternehmen.

 

Sie können das nicht angeben. Wenn Sie Informationen weitergeben möchten, müssen Sie dies explizit freigeben. Wir geben Daten nur dann an andere Unternehmen weiter, wenn Sie diesen Unternehmen Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben. Wenn Sie nichts tun, wird sich an der derzeitigen Situation nichts ändern und Ihre Kontodaten werden nicht weitergegeben.

Ja, es muss nur ein Kontoinhaber seine Zustimmung erteilen, damit die Kontodaten an andere Unternehmen weitergegeben werden. Sie sollten sich daher darüber abstimmen.

ING unterliegt natürlich einer Sorgfaltspflicht im Umgang mit Ihren Daten. Im Zusammenhang mit der PSD2 muss ING auf Ihren Wunsch hin alle Transaktionsdaten an ein von Ihnen vorgegebenes Unternehmen weitergeben. 

Dieses Unternehmen muss außerdem bei einer der zuständigen nationalen Behörden registriert sein (z. B. bei der CSSF in Luxemburg). Außerdem dürfen diese Unternehmen Ihre Daten nur zu den Zwecken nutzen, für die Sie Ihre Zustimmung erteilt haben.

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