Angesichts der Existenz bestimmter amerikanischer Bestimmungen mit möglicher extraterritorialer Auswirkung nimmt es ING nicht länger auf sich, Geschäfte mit Finanzinstrumenten auszuführen bzw. Dienstleistungen zur Eröffnung von Wertpapierkonten zu erbringen:
- Im Namen von und für natürliche Personen mit amerikanischer Staatsangehörigkeit und/oder für Personen mit rechtlicher, steuerlicher oder postalischer Anschrift in den Vereinigten Staaten
- Für die eine Vollmacht an eine Person mit amerikanischer Staatsangehörigkeit und/oder mit rechtlicher, steuerlicher oder postalischer Adresse in den Vereinigten Staaten erteilt worden ist
Falls dennoch solche Dienstleistungen erbracht worden sind, in deren Rahmen Finanzinstrumente erworben und auf einem Wertpapierkonto hinterlegt worden sind, behält ING sich das Recht vor, dem Kunden/der Kundin nach einer vorherigen Aufforderung mit einer Frist von 60 Kalendertagen die Möglichkeit einzuräumen, solche Finanzinstrumente auf ein anderes Finanzinstitut zu übertragen, die betreffenden Wertpapiere zu ihrem Marktwert zu verkaufen und das Wertpapierkonto zu schließen.
ING trägt alle Kosten, außer wenn der Kunde:
- ING gegenüber falsche Angaben über seine Nationalität bzw. seine rechtliche, steuerliche oder postalische Adresse gemacht hat
- es versäumt hat, alle angemessenen Maßnahmen zur Beschränkung solcher Kosten zu ergreifen
Falls der Kunde die amerikanische Staatsangehörigkeit später erwirbt oder ING später eine neue rechtliche, steuerliche oder postalische Adresse in den Vereinigten Staaten mitteilt, wird ING die Möglichkeit für den Kunden beenden, Transaktionen mit Finanzinstrumenten auszuführen.
Außerdem müssen die Finanzinstrumente, die sich nach Benachrichtigung des Kunden von einer solchen Entscheidung und nach Einräumung einer Frist von 60 Kalendertagen noch auf dem Wertpapierkonto befinden, zu ihrem Marktwert verkauft und das Wertpapierkonto geschlossen werden. In diesem Fall trägt ING keine Kosten oder Gebühren.