Sie können auf abzugsfähige Versicherungsprämien einen Steuerfreibetrag von 672 Euro pro Mitglied Ihres Haushalts geltend machen.
Wird die Restschuldversicherung in Form einer Einmalprämie gezahlt, so wird der Freibetrag um 6.000 Euro (Im Falle einer gemeinsamen Besteuerung hat jeder Anrecht auf eine Erhöhung von 6.000 EUR) sowie um weitere 1.200 Euro für jedes Kind, das in Ihrem Haushalt wohnt, erhöht.
Für Steuerpflichtige ab dem 30. Lebensjahr gilt bei Abschluss der Versicherung ein Aufschlag von 8 % auf die Einmalprämie pro abgeschlossenen Lebensjahr, das auf das dreißigste folgt.*
*Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Zweigstelle.